Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: Januar 2011)I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Nubiz Marketing 360° (in Folge „NBM“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen insbesondere in den Bereichen Grafik-Design, Illustration, Konzeption,  Multimedia (mit Webdesign) und Journalismus (in Folge „Produkte“ genannt). Sie regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und „NBM“ und gelten durch Auftragserteilung als anerkannt.
  2. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß „NBM“ diese schriftlich anerkennt.
  3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von „NBM“.
  4. „NBM“ ist nicht verpflichtet, digital erstellte Dateien (z.B. Photoshop-Original-Dateien mit Ebenen) an den Auftraggeber herauszugeben. Eine Herausgabe solcher Dateien ist gesondert zu vergüten.
  5. Nach Verwendung von Bildmaterial sind mindestens zwei kostenlose Belegexemplare an „NBM“ zu übergeben.

II. Nutzungsrechte

  1. Alle Produkte ebenso wie alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Archivbilder unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.
  2. „NBM“ überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
  3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
  4. Mit der Lieferung von Bildmaterial wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins, des Begleitschreibens oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
  5. Jede über Ziff. 4. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung von Bildmaterial ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von „NBM“. Das gilt insbesondere für:
    • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
    • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie DVD, CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
    • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf DVD, CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
    • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Auftraggebers handelt),
    • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars durch den Auftraggeber auf diesen über.
  7. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von „NBM“ gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  9. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe von Produkten ist nur gestattet unter der Voraussetzung, daß der von „NBM“ vorgegebene Urhebervermerk in zweifelsfreier Zuordnung mit angebracht wird (z.B. „Webdesign: www.nubiz360.com“, „Illustration: M.Breilmann“).
  10. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten (Briefing) haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  11. Sachverständigengutachten von „NBM“sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Vereinbarung weder vollständig noch in Auszügen an über die Gegenpartei oder ihre Rechtsvertreter bzw. das beauftragte Gericht hinausgehende Dritte weitergegeben oder verwendet werden (z.B. durch Einbindung in Websites).

III. Haftung

  1. „NBM“ haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Auftraggeber stellt „NBM“ von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen „NBM“ stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag bzw. der Vereinbarung die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
  3. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet „NBM“ nicht.
  4. „NBM“ übernimmt bei Bildmaterial keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das bildnerische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  5. Bei Sachverständigengutachten ist „NBM“ verpflichtet, ein fehlerhaftes oder unvollständiges Gutachten nachzubessern oder einer Honorarkürzung zuzustimmen. Eine Haftung für eine der beauftragenden Partei entgegenlaufenden Bewertung des Sachverhalts sowie für ausbleibenden Erfolg der beauftragenden Partei gegenüber der Gegenpartei oder vor Gericht ist ausgeschlossen.

IV. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist bei Bildmaterial kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist „NBM“ berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen dem höheren Honorar für die tatsächliche Nutzung und dem ursprünglich erhaltenen Honorar zu verlangen.
  3. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. II 4. oder 3. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
  4. Der wiederholter Abdruck eines Bildes in derselben Ausgabe ist kostenpflichtig. Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden hier 50% des Honorars für den Erstabdruck angesetzt. Wiederholungsrabatte werden nur dann gewährt, wenn a) die für die letzte Verwendung vereinbarte Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist, b) es sich um ein unverändertes Objekt im selben Medium handelt (geringfügige Änderungen ausgenommen).
  5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Kosten für erforderliche Unterlagen, Reisekosten, erforderliche Spesen, Satz und Druck, Datenträger etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  6. Das Honorar gemäß Ziff. IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial oder Produkt nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Bild an.
  7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
  8. Bei Sachverständigengutachten hat „NBM“ im Falle einer versuchten Einflußnahme durch die beauftragende Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Arbeiten zu berechnen.

V. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von „NBM“ erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe von Produkten ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
  3. Durch die in Ziff. IV. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
  4. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und kostenfrei zahlbar. Zahlt der Auftraggeber nicht mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, kommt er, ohne daß es einer gesonderten Mahnung bedarf, ab dem ersten Tag nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug. Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich ab Zugang schriftlich geltend zu machen.
  5. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf einem Konto von „NBM“ als geleistet. Schecks werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen.
  6. Bei Zahlungsverzug kann kann „NBM“ Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

VI. Schlußbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.